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Landtagswahl 2026

Am Sonntag, 08.03.2026 wird der 18. Landtag von Baden-Württemberg gewählt. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher i.S.d. Art. 116 GG ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat, seit mind. drei Monaten in Baden-Württemberg wohnhaft ist oder sich sonst gewöhnlich aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Link zu Erklärfilmen

Wahlinformation in Leichter Sprache

Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Landtagswahl 2026.

Öffentliche Bekanntmachungen

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen zur Wahl des 18. Landtags von Baden-Württemberg werden derzeit postalisch versendet und müssen bis spätestens 15.02.2026 zugestellt sein.

Wahlschein beantragen

Beantragungsmöglichkeiten

Die Erteilung eines Wahlscheins kann schriftlich, elektronisch (z.B. im Internet oder per E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS/Whatsapp sind nicht zulässig. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage:

Link zur Briefwahlbeantragung (bis Donnerstag, 05.03.202, 12.00 Uhr möglich). Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend postalisch zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an jschelling(@)nehren.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Beantragung der Briefwahl bei plötzlicher Erkrankung
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, Sonntag 08.03.2026, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Beantragte Briefwahlunterlagen sind nicht angekommen
Versichert eine Wahlberechtigte/ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm/ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm/ihr bis zum Tage vor der Wahl, Samstag, 07.03.2026, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Erreichbarkeit des Wahlamtes außerhalb der üblichen Öffnungszeiten
(ausschließlich für die Beantragung eines Wahlscheins/Briefwahlunterlagen)

  • Freitag, 06.03.2026 zwischen 12.00 Uhr und 15.00 Uhr über die Rufbereitschaft unter Tel. 0151/44972147
  • Samstag, 07.03.2026 zwischen 09.00 Uhr und 12.00 Uhr über die Rufbereitschaft unter Tel. 0151/44972147
  • Sonntag, 08.03.2026 zwischen 8.00 Uhr und 15.00 Uhr über die Rufbereitschaft unter Tel. 0151/44972147

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Rückgabe der Briefwahlunterlagen

Bei der Rückgabe von Briefwahlunterlagen beachten Sie bitte, dass der rote Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag, 08.03.2026 bis zum Ende der Wahlzeit um 18.00 Uhr bei der Gemeinde Nehren sein muss. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden!

Für die rechtzeitige Rücksendung müssen die Briefwählerinnen und Briefwähler selbst sorgen. Sollten Sie noch Briefwahlunterlagen zu Hause haben, werfen sie den Wahlbrief bis am Sonntag, 08.03.2026 um 18.00 Uhr in den Rathausbriefkasten, Hauptstraße 32, ein oder geben Sie ihn persönlich auf dem Rathaus ab. Vielen Dank!

Workshop für junge (Erst-)Wähler*innen

2026 dürfen erstmals junge Menschen in Baden-Württemberg bereits ab 16 Jahren den Landtag wählen. Damit ihr gut informiert und gestärkt eure Stimme abgeben könnt, bieten wir einen Peer-to-Peer-Workshop der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Landesjugendring Baden-Württemberg e.V. (SKJB-BW) an.

Das bedeutet konkret, dass zwei junge, von der SKJB-BW geschulte Menschen, zu uns vor Ort kommen, um euch Jugendlichen auf Augenhöhe Wissen zur Landtagswahl zu vermitteln.

Es geht darum:

  • Wissen zur Landtagswahl zu vermitteln – wie läuft die Wahl ab, wer darf wählen?
  • Den Landtag kennenzulernen – welche Themen werden dort entschieden und wie betrifft das meinen Alltag?
  • Politische Interessen zu reflektieren – wie kann ich meine Meinung bilden und wer vertritt eigentlich das, was mir wichtig ist?

Hinweis für Blinde und Sehbehinderte

Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Musterstimmzettel

Gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 LWO ist zur Sicherstellung der Möglichkeit der selbstständigen Wahlteilnahme von Blinden und Sehbehinderten, die eine Wahlschablobe verwenden, bei allen Stimmzetteln die rechte obere Ecke abgeschnitten.

Wahlergebnis

Die Ergebnisse der Landtagswahl werden nach der Auszählung am Wahlsonntag unter

Wahlergebnisse der Landtagswahl 2026

veröffentlicht.