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Bodenrichtwerte 01.01.2022 / Landesgrundsteuer 2025

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 ist dem zuständigen Finanzamt bis zum 31. Oktober 2022 nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (elektronisches Formular, www.elster.de) zu übermitteln.

Hierzu benötigen Sie Angaben zur Grundstückslage, den Bodenrichtwerten und zur Grundstücksgröße. Diese und weitere wichtige Anwendungshinweise finden Sie auf dem Informationsportal der Finanzverwaltung Baden-Württemberg:

www.grundsteuer-bw.de

Bitte bedienen Sie sich ausschließlich der dort bereit gestellten Bodenrichtwertdaten, da sie auch nur dort die Angaben zur Grundstückgröße entnehmen können.

Alternativ erreichen Sie die grundsteuerrelevanten Bodenrichtwertangaben über die Seiten des Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (Boris-BW)

https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw&commune=Nehren

 

 

Bei Fragen zur Steuererklärung wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzverwaltung. Für den Bereich des Gemeinsamen Gutachterausschusses ist dies das Finanzamt Tübingen.