Gemeinde Nehren
Landkreis Tübingen
Angaben zu den Bodenrichtwerten
Bodenrichtwerte der Gemeinde Nehren zum 31.12.2010
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Nehren hat am 25.05.2011 die in der Bodenrichtwertkarte angegebenen Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2010 ermittelt und beschlossen. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks.
Der Bodenrichtwert wurde für erschlossene, unbebaute Grundstücke, soweit vorhanden aus Kaufpreisen unbebauter Grundstücke und nach der Erfahrung auf dem Grundstücksmarkt abgeleitet, ohne Berücksichtigung ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse. Für bebaute Grundstücke wurde ein Abschlag von 10 % des Bodenrichtwerts beschlossen.
Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen. Sie sollen zur Transparenz auf dem Grundstücksmarkt beitragen und dienen auch der steuerlichen Bewertung. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Es sind Orientierungswerte für die am Grundstücksmarkt Beteiligten. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können aus den Bodenrichtwerten nicht abgeleitet werden.
Beispiel: | |
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200 | = Bodenrichtwert in Euro/m², erschließungsbeitragsfrei (= einschließlich öffentlich-rechtlicher Beiträge) |
W | = Wohnbaufläche |
Nähere Auskünfte können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Fon: 07473 3785-24) eingeholt werden.
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