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Gemeinde Nehren

Landkreis Tübingen

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Starkregenrisikomanagement und Karten

1. Starkregenrisikomanagement

In den vergangenen Jahren haben Starkregenereignisse gezeigt, dass extreme Niederschläge landesweit, auch abseits von großen Flüssen zu Überschwemmungen und erheblichen Sachschäden führen können. Auch Nehren war leider mehrfach von etwaigen Fällen betroffen.

Bei derartigen Starkniederschlägen kommt es zu lokal begrenzten Regenereignissen mit großer Niederschlagsmenge und hoher Intensität. Sie weisen meist eine sehr geringe räumliche Ausdehnung und eine kurze Dauer auf und sind daher nur schwer kalkulierbar. Vorwarnzeiten für die Bevölkerung sind dementsprechend sehr kurz.

Klimatologen prognostizieren, dass sich diese Wettertrends auch in Zukunft fortsetzen werden und unter Umständen sogar zunehmen können. Umso wichtiger ist es, dass Kommunen konkrete Handlungsstrategien entwickeln und Maßnahmen ergreifen, um den damit einhergehenden Gefahren effektiv entgegenzutreten.

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat in diesem Zusammenhang den Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ veröffentlicht, um ein landesweit einheitliches Verfahren zur Verfügung zu stellen, welches die Kommunen anhält, konkrete Gefahren und Risiken zu analysieren sowie darauf aufbauend ein umfassendes Handlungskonzept zu entwickeln.

Auch die Gemeinde Nehren hat sich für die Durchführung eines Starkregenrisikomanagements entsprechend des Leitfadens entschieden und beauftragte das Ingenieurbüro Heberle, um es in diesem Prozess zu begleiten.

2. Zeitplan in Nehren

2016:  LUBW veröffentlicht den Leitfaden "Kommunales Starkregenrisikomanagement in BW"

Oktober 2018:  Antragstellung auf Zuwendung für die Erarbeitung des Starkregenrisikomanagements

Dezember 2018:  Antragstellung auf Zuwendung für die Erarbeitung des Starkregenrisikomanagements

März 2019:  Beauftragung des Ingenieurbüros Heberle

November 2020:  Hydraulische Gefährdungsanalyse

Januar 2021:  Workshop des Ingenieurbüros mit der Verwaltung, dem stellvertretenden Bauhofleiter, Vertretern der Feuerwehr und des Landratsamts. Hierbei wurden u.a. Risikosteckbriefe für gefährdete kritische Objekte und Bereiche erstellt, welche im Krisenmanagement der Feuerwehr berücksichtigt werden können. Darauf aufbauend wurde ein umfassendes Handlungskonzept entwickelt.

Februar 2021:  Vorstellung des Starkregenrisikomanagements im Gemeinderat

April 2021: Prüfung durch das Landratsamt und Aufnahme in die Datenhaltung der LUBW

Juli 2021: Analyse Starkregenereignis 28.06.2021

Oktober 2021: Gemeinderatssitzung mit Auftrag zur Ausarbeitung möglicher Sofortmaßnahmen

Februar 2022: Ergebnis der Prüfung der Sofortmaßnahmen am Obwiesbach durch das LRA: wirkungsvolle Maßnahmen sind zu umfangreich für Sofortmaßnahmen.

März 2021: Präsentation möglicher Sofortmaßnahmen im Baugebiet SWE im Gemeinderat

3. Wie können wir die Informationen aus den Starkregengefahrkarten nutzen?

Das Starkregenrisikomanagement stellt ein wichtiges und effektives Instrument dar, um Vorsorgemaßnahmen zu planen und umzusetzen. Dies kann durch bauliche Maßnahmen erfolgen, welche das Wasser außerhalb der Ortschaft zurückhalten, innerorts für einen zügigen, möglichst schadensfreien Abfluss sorgen oder auch den Schutz von einzelnen Gebäuden gewährleisten.

Zu einem integrativen Konzept gehören außerdem Ansätze zur Verbesserung des Risikobewusstseins der Bürger und die umfassende Informationsversorgung und Beratung der potenziell Betroffenen, damit mögliche Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Liegenschaften auch eigenverantwortlich vorgenommen werden können.

Darüber hinaus ist die Anpassung und Verbesserung der Alarm- und Einsatzplanung im konkreten Ernstfall ein weiteres Ziel im Rahmen des Starkregenrisikomanagements.

Zu den Aufgaben der Gemeinde Nehren im Rahmen des SRRM zählen folglich:

  • Informationsvorsorge und Sensibilisierung der potenziell Betroffenen
  • Veröffentlichung der SRRM-Gefahrenkarten
  • Planungsvorsorge auf Ebene des Flächennutzungsplans und der Bebauungspläne
  • Prüfung von Baugesuchen unter Berücksichtigung des SRRM (Auflagen und Hinweise in Baugenehmigungen)
  • Berücksichtigung des SRRM im Rahmen von kommunalen Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen
  • Erstellung eines kommunalen/interkommunalen Alarm- und Einsatzplans

4. Aufbau der Starkregengefahrenkarten

In Starkregengefahrenkarten werden Überflutungen im Gelände dargestellt, die infolge von Starkregen und unabhängig von jeglichen Gewässern auf dem gesamten Gemeindegebiet auftreten können. Für die Erstellung werden hierbei sowohl der Niederschlag, als auch weitere Indikatoren wie Oberflächen- und Bodeneigenschaft berücksichtigt.

Die erarbeiteten Starkregengefahrenkarten zeigen dabei die relevanten Abflusswege, die möglichen Überflutungstiefen, die Fließrichtungen sowie –geschwindigkeiten, welche sich im Starkregenfall in Nehren ausbilden können.

Der Leitfaden der LUBW gibt drei Niederschlagsszenarien vor, welche mithilfe der Starkregengefahrenkarten simuliert werden sollen:

  • Seltenes Ereignis
  • Außergewöhnliches Ereignis
  • Extremereignis

 

Definitionen der drei Niederschlagsereignisse (Quelle: Leitfaden – Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg)

Das seltene Ereignis wurde durch ein statistisches Niederschlagsereignis (Dauer 1h) mit einer Jährlichkeit von 30 Jahren generiert und anhand definierter Bodenverhältnisse modifiziert. Bei diesem Abflussszenario sind die Anlagen der Stadtentwässerung i.d.R. überlastet und es treten Überflutungen in der Fläche auf.

Das außergewöhnliche Ereignis wurde durch ein statistisches Niederschlagsereignis (Dauer 1h) mit einer Jährlichkeit von 100 Jahren generiert und anhand definierter Bodenverhältnisse modifiziert. Bei diesem Szenario können weite Bereiche überflutet werden.

Das extreme Ereignis zeigt auf, was in Ausnahmefällen geschehen kann. Dieses wurde durch ein extremes Niederschlagsereignis (Dauer 1h, Niederschlagshöhe 128mm) generiert und anhand definierter Bodenverhältnisse modifiziert. Bei diesem Szenario treten großflächige Überflutungen auf.

Allerdings ist zu beachten, dass die Starkregengefahrenkarten kein reales Ereignis, sondern eine Überlagerung vieler einzelner Möglichkeiten wiederspiegeln. Häufig können auch nur bestimmte Ausschnitte des Gemeindegebiets besonders betroffen sein.

Starkregenkarte Übersicht

5. Was Sie tun können

Die Vermeidung oder Minderung von Schäden durch Starkregenereignisse ist sowohl Aufgabe der Kommune, als auch jedes Einzelnen. Die Eigenverantwortung der Bürger ergibt sich dabei aus § 5 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz, wonach jede Person, die von Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet ist, geeignete Vorsorge zu treffen.

Maßnahmen zur privaten Eigenvorsorge können u.a. folgende Punkte umfassen:

  • Abflussführung in risikoarme Grundstücksbereiche
  • Schaffung von gezielten Flutmulden bzw. –flächen
  • Wasserdurchlässige Befestigung von Freiflächen oder Verzicht auf Flächenbefestigung
  • Abdeckung von Kellerlichtschächten oder Erhöhung der Lichtschachtoberkanten
  • Klappschotten an Einfahrten in Garagen (Aufschwimmend oder mit Antrieb)
  • Rückstausicherung, Rückstauklappen
  • Druckwasserdichte Fenster und Türen

Um einen zügigen und kontrollierten Abfluss des Wassers zu ermöglichen, ist es dringend notwendig, die sich auf den Grundstücken befindlichen Gräben und Schächte freizuhalten. Durch regelmäßiges Ausschneiden der entsprechenden Flächen wird dies allerdings nur zu einem Teil gewährleistet. Wir bitten Sie daher, unsere Bauhofmitarbeiter zu unterstützen, indem sie für sich, als auch Ihre Mitmenschen kontrollieren, ob die Abflussgräben gesäubert und frei von jeglichem Material liegen und ggf. entsprechende Maßnahmen ergreifen, um dies möglichst zu gewährleisten.

6. Vertiefende Informationen

Fragen beantwortet Ihnen gerne

  • Frau Lena Blaier

           FON: 07473 3785-14

           Mail: lblaier(@)nehren.de