Gemeinde Nehren
Landkreis Tübingen
Freundeskreis Asyl Nehren
Der Freundeskreis Asyl Nehren begleitet in Kooperation mit der Integrationsmanagerin (s.u.) geflüchtete Menschen im Alltag. Wir besuchen die von uns betreuten Familien und unterstützen sie u.a. bei Behördengängen, Arztbesuchen, der Teilnahme an Elternabenden, Bewerbungen um Praktika und Arbeitsplätze und bei Hausaufgaben. Unsere Treffen finden ca. einmal im Quartal mittwochs um 19:30 im Backstüble (Bürgerhaus) statt.
Über neue Mitglieder freuen wir uns, jede Form der Mithilfe ist willkommen!
Kontakt:
Herr Felix Kühn
e-mail: felixkuehn314(@)gmail.com
Integrationsmanagement des Landkreises
Liebe Nehrenerinnen und Nehrener,
ich bin im Fachdienst für Geflüchtete des Landratsamtes Tübingen als Integrationsmanagerin in Ihrer Gemeinde tätig. Ich begleite und berate die Geflüchteten in Flüchtlingsunterkünften und in privaten Wohnungen in Nehren.
Im Mittelpunkt unserer Beratungen stehen vor allem die Themen Sprache, Bildung, Arbeitsmarkt, Wohnen, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe. Dazu arbeite ich mit der Gemeindeverwaltung, dem Freundeskreis Asyl, den verschiedenen Behörden und Institutionen im Landkreis und auch weit darüber hinaus zusammen.
Ich freue mich sehr auf Ihre Anregungen und Ideen.
Auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit!
Ihre
Oxana Weiler

Oxana Weiler
Sie finden mich im Bürgerhaus Nehren in der Bohlstr. 4, 2 OG.
Kontaktdaten:
Tel.: 07071 / 207-6112
E-Mail: o.weiler(@)kreis-tuebingen.de
Über diesen Link können Sie weitere Informationen über das Integrationsmanagement des Landkreises erhalten.
Kommunaler Inklusionsvermittler

Nehren hat jetzt einen Kommunalen Inklusionsvermittler (KIV). Er heißt Hans Rebmann. Er soll sich in der Gemeinde für die Inklusion einsetzen. Inklusion bedeutet: alle werden bestmöglich einbezogen und beteiligt am Gemeindeleben. – Hier stellt er sich vor:
Auf Initiative und Anfrage der Kreisbehindertenbeauftragten, Frau Pflumm, habe ich mich bereiterklärt, die ehrenamtliche Aufgabe eines Behindertenbeauftragten, bzw. eines „Kommunalen Inklusionsvermittlers“, in Nehren zu übernehmen und trete mit dem 5.12.22 und der offiziellen Bestellung durch die Gemeinde das Amt an.
Im gleichen Zug werden im Kreis Tübingen auch in Mössingen und Ofterdingen entsprechende Stellen eingerichtet. Dies ist Teil eines von der Landesregierung unterstützten Projektes.
Kurz zu meiner Person: ich bin seit 41 Jahren in Nehren ansässig, war auch Gemeinderat. Ich bin Kinder- und Jugendarzt im Ruhestand, von daher berufsbedingt und zusätzlich als Vater eines Sohnes mit Beeinträchtigung mit der Vertretung der Interessen von Menschen mit Beeinträchtigungen befasst und erfahren.
Die Basis der Tätigkeit eines Kommunalen Inklusionsvermittlers (KIV) ist die UN-Behindertenrechts-Konvention (UN-BRK) von 2006, die von Deutschland 2009 ratifiziert wurde. Nähere Infos finden Sie unter: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/monitoring-stelle-un-brk/die-un-brk
Kernanliegen meiner Tätigkeit ist es, Barrieren zu erkennen, bestehende abzubauen und neue gar nicht erst entstehen zu lassen. Dabei handelt es sich nicht um das Einrichten von Sonderrechten, sondern es geht um die Umsetzung des Menschenrechts auf Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit.
Die Bezeichnung „Behindertenbeauftragter“ bezieht sich auf eine bestimmte Zielgruppe. Die Bezeichnung „Inklusionsvermittler“ ist vom inhaltlichen Ziel bestimmt, was zutreffender und zielführender erscheint. Deshalb ist meine Bezeichnung „Kommunaler Inklusionsvermittler“. – Inklusion bedeutet einbeziehen, alle einbeziehen, miteinander machen, gemeinsam machen.
Die von mir jetzt angetretene Funktion soll informieren, Anlaufstelle sein für Anregungen und Probleme, soll Dinge anstoßen und verschiedene Gruppen und Einrichtungen zusammenbringen, um Lösungen zu finden. Bei individuellem Hilfebedarf soll an die richtige bzw. zuständige Stelle vermittelt werden.
Sie erreichen mich telefonisch unter 0170-811 56 88 und per e-mail über inklusion(@)nehren.de .
Der KIV informiert
nachfolgend finden Sie in unregelmäßigen Abständen Informationen des KIV
WOFÜR KANN MAN EINE MOBILE RAMPE VERWENDEN?
Man kann damit 1 -2 Treppenstufen überwinden für Rollstühle, Rollatoren, Kinderwagen,….
WER KANN DIE MOBILE RAMPE BENUTZEN?
Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Nehren können sie kostenlos ausleihen. Z.B. wenn die Wohnung oder das Haus nicht barrierefrei zugänglich sind und man erwartet Besuch von jemand im Rollstuhl oder mit Rollator,…oder wofür auch immer Sie Bedarf oder Anwendungsmöglichkeiten sehen.
WO BEKOMMT MAN DIE MOBILE RAMPE?
Man kann sie im Bürgerbüro im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten bekommen bzw. vorbestellen, Letzteres auch telefonisch.
WAS MUSS MAN ÜBER DIE MOBILE RAMPE WISSEN?
Sie ist aus Alu, 150cm lang und ca. 11kg schwer. Sie hat einen Tragegriff und 2 Scharniere, die sie klappbar machen.
WIE TRANSPORTIERT MAN DIE MOBILE RAMPE?
1.) In die meisten Autos bekommt man einen Gegenstand von 150cm Länge irgendwie rein
2.) Man kann sie über das Bürgerauto bekommen. Dazu zuerst im Bürgerbüro Termin anmelden und reservieren. Dann ganz normal montags beim Bürgerauto die Fahrt bzw. Lieferung bestellen.
3.) Als ultima ratio kann im Notfall auch der KIV über Telefon 0170 811 56 88 helfen.
DAMIT ALSO „RING FREI“ FÜR DIE MOBILE RAMPE IN NEHREN
Hans Rebmann, Kommunaler Inklusionsvermittler (KIV)
KLEINE HILFEN zur Inklusion
Was sind Kleine Hilfen?
z.B. Türe klemmt, oder Griff sitzt fest oder rutscht immer raus
Waschmaschine läuft nicht : vielleicht nur Fusselsieb dicht oder Pumpe blockiert?
Defekt an…., und ich weiß nicht weiter
Rollstuhl oder Rollator macht Probleme: vielleicht nur Achse ölen?
Die Helfer schaffen wenn möglich Abhilfe, sonst unterstützen sie bei der Suche nach einer Lösung. Vielleicht haben sie auch in dieser Sache eine Idee zur Erleichterung des Alltags.
Wer bietet Kleine Hilfen an?
Die „Inklusions-Helfer“. Eine Gruppe von Menschen in Nehren, koordiniert von Rudi Meister.
Wo findet man die Inklusions-Helfer?
a) Auf der Homepage der Gemeinde Nehren, Abschnitt
„Integration und Inklusion“
b) Über Telefon (07473-) 22463 oder 0175 2824 761
c) Über email rudolf.meister(@)t-online.de
Wer kann die Kleinen Hilfen anfordern und bekommen?
Menschen mit Behinderung unabhängig vom Alter
Menschen 70 Jahre und älter
Wie läuft das ab?
Sie rufen an oder schicken eine email. Am Telefon (entweder direkt oder per Rückruf eines Helfers) erfahren Sie wer kommt und vereinbaren den Termin.
Was kosten die Kleinen Hilfen?
Sie sind kostenlos.
Verwenden Sie diese Tastaturbefehle,
STRG - bzw. STRG +um die Schriftgröße zu verändern: