Gemeinde Nehren
Landkreis Tübingen
Kommunales Energiemanagment
Kommunales Energiemanagement in der Gemeinde Nehren
Kommunales Energiemanagement, kurz KEM, bezeichnet die verschiedenen Tätigkeiten und Initiativen, um den Energieverbrauch in kommunalen Gebäuden und innerhalb einer Kommune zu senken und durch regionale und dezentrale Erzeugung, insbesondere durch Erneuerbare Energie, sicherzustellen.
Die Gemeinde Nehren hat den Bereich der kommunalen Liegenschaften und Anlagen als relevantes Handlungsfeld identifiziert und die Einführung eines kommunalen Energiemanagements wurde vom Gemeinderat beschlossen. In das systematische Energiemanagement sollen 18 Objekte, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden, integriert werden. Dazu gehören u.a. die Kirschenfeldschule, das Bürger- u. Vereinshaus, die Kindergärten, das Rathaus sowie die Straßenbeleuchtung und Wasserversorgung. Die Daten sollen u.a. aus bestehenden Datenbeständen und Objektbegehungen erhoben und in eine Energiemanagement-Software übertragen werden. Die Etablierung eines fortlaufenden Energiecontrollings in Form von jährlichen und monatlichen Energieberichten ist ein wesentlicher Meilenstein, der erreicht werden soll. Des Weiteren sollen in den Energieberichten Maßnahmen für die Objekte ausgewiesen werden, um diese dann sukzessive zu bewerten und umzusetzen. Um die Möglichkeiten für die Nachrüstung von Messtechnik zu evaluieren und priorisieren, werden objektspezifische Messkonzepte für sechs Objekte erstellt.
Für die Implementierung des Energiemanagement-Systems ist die Anschaffung einer geeigneten, webbasierten Energiemanagement-Software mit App (Software as a Service) geplant, welche den im Hinweisblatt für strategische Förderschwerpunkte aufgeführten Anforderungen entspricht. Des Weiteren ist die Beschaffung und Installation von geeigneter Messtechnik für ca. 35 Messpunkte geplant.
Die Umsetzung soll über einen externen Dienstleister erfolgen.
Da Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bzw. den Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie gefördert werden, hat die Gemeinde einen Förderantrag gestellt und bewilligt bekommen. Der Projektzeitraum (Bewilligungszeitraum) ist gültig vom 01.10.2025 bis 30.09.2028 und läuft unter dem Förderkennzeichen 67K27205.
Daher hat die Gemeinde Nehren in einer beschränkten Ausschreibung drei in Frage kommende Unternehmen darum gebeten, ein Angebot für die oben genannten geplanten Maßnahmen abzugeben.
Die Netze BW GmbH hat als einziges Unternehmen ein Angebot abgegeben, welches den Anforderungen und Ansprüchen der Gemeinde Nehren voll entspricht und wurde beauftragt.
Ein erstes Gespräch zum Auftakt der Maßnahmen soll im neuen Jahr 2026 stattfinden.
Veröffentlichung der Ergebnisse der Eignungsprüfung der kommunalen Wärmeplanung in Nehren
Einleitung
Die Gemeinde Nehren hat mit der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung gemäß § 27 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) begonnen. Ziel ist die Entwicklung einer nachhaltigen Strategie für eine klimaneutrale, wirtschaftliche und zukunftssichere Wärmeversorgung der Kommune.
Zu Beginn der kommunalen Wärmeplanung erfolgt die Eignungsprüfung nach § 14 Wärmeplanungsgesetz (WPG). Dabei werden anhand festgelegter Prüfkriterien Teilgebiete identifiziert, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für die Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignen. Für solche Teilgebiete kann die Kommune entscheiden, eine verkürzte Wärmeplanung durchzuführen. Diese nicht für eine zentrale Versorgung infrage kommenden Teilgebiete können im Wärmeplan direkt als dezentrale Versorgungsgebiete ausgewiesen werden. Die Eignungsprüfung basiert auf öffentlich zugänglichen oder für die Kommune leicht verfügbaren Daten; detaillierte Erkenntnisse aus der Bestands- und Potenzialanalyse liegen zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.
Die Eignungsprüfung hat ergeben, dass in drei von vier Teilgebieten der reguläre Wärmeplanungsprozess durchzuführen ist. Für das Teilgebiet Nehrener Mühle wäre grundsätzlich die Anwendung einer verkürzten Wärmeplanung möglich gewesen – eine Reduzierung des Aufwands liegt hierdurch jedoch nicht vor.
Vor dem Hintergrund einer angestrebten Gesamtbetrachtung sowie einer fundierten und vergleichbaren Analyse des gesamten Gemeindegebiets wurde entschieden, das Regelverfahren für alle Teilgebiete anzuwenden.
Die Bestands- und Potenzialanalyse wird daher in vollem Umfang für sämtliche Teilgebiete durchgeführt. Dies schafft eine belastbare Grundlage für die Entwicklung des Zielszenarios und gewährleistet zugleich Transparenz sowie die Gleichbehandlung aller Teilgebiete der Gemeinde Nehren.
Weiteres Vorgehen
Als nächste werden die folgenden Schritte der kommunalen Wärmeplanung durchgeführt und die Ergebnisse nach Abschluss der Phasen veröffentlicht:
- Bestandsanalyse: In diesem Schritt werden der aktuelle Wärmebedarf und -verbrauch erfasst und die vorhandenen Gebäudetypen, deren Versorgungsstrukturen sowie die resultierenden Treibhausgasemissionen ermittelt.
- Potenzialanalyse: Hier werden die Möglichkeiten zur Einsparung von Wärmeenergie in verschiedenen Sektoren analysiert, während gleichzeitig die lokal verfügbaren Potenziale an erneuerbaren Energien und Abwärme ermittelt werden.
- Zielszenario und Wärmeversorgungsgebiete: Es wird ein Szenario entwickelt, das beschreibt, wie der Wärmebedarf in Nehren bis 2040 klimaneutral gedeckt werden kann, wofür das beplante Gebiet in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt und die Eignung jedes Teilgebiets für die Versorgung über ein Wärmenetz, ein Wasserstoffnetz und die dezentrale Wärmeerzeugung bewertet wird.
- Umsetzungsstrategie: Abschließend wird ein konkreter Plan erstellt, der die möglichen Maßnahmen, Prioritäten und Zeitrahmen für die Umsetzung des kommunalen Wärmeplans festlegt, um die Energieeinsparungen und den Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgungsstruktur zu gewährleisten.








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