Gemeinde Nehren
Landkreis Tübingen
Informationen über Bestattungsarten auf dem Friedhof Nehren
Hier haben wir Informationen über die verschiedenen Arten der Grabstätten, deren Belegungsmöglichkeiten, Besonderheiten und den Ruhezeiten zusammengefasst.
Die Gebühren entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Gebührensatzung. Diese finden Sie auf unserer Website unter „Ortsrecht” .
Für weitere Fragen und Auskünfte steht Ihnen selbstverständlich auch die Friedhofsverwaltung zur Verfügung.
Zuständig:
Frau Birgit Schuler, Tel.: 07473-3785-21 oder bschuler(@)nehren.de.
Die gesamten Informationen können Sie auch hier als Flyer herunterladen.
Möglichkeiten für Sargbestattungen
Erdreihengrab | ||
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Das Erdreihengrab ist eine Einzelgrabstätte zur Bepflanzung für eine Erdbestattung. | Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre. | Die Ruhezeit kann nicht verlängert und das Grab kann nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden |
Rasenreihenerdgrab | ||
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Das Rasenreihenerdgrab ist eine Einzelgrabstätte für eine Erdbestattung. Der Unterschied zum Erdreihengrab besteht darin, dass eine Bepflanzung der Grabstätte nicht gestattet ist. | Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre. | Die Ruhezeit kann nicht verlängert und das Grab kann nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden. |
Die Pflege des Grabfelds erfolgt ausschließlich durch die Gemeinde. Das Anbringen von Blumen- und/oder Grabschmuck jeglicher Art ist nicht erlaubt. | ||
Erdwahlgrab | ||
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Erdwahlgräber („Familiengräber”) sind i.d.R. einstellige Tiefengräber. Dort sind zwei Bestattungen übereinander zulässig. | Das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab wird auf die Dauer von 40 Jahren verliehen. Die Ruhezeit pro Bestattung beträgt ebenfalls 20 Jahre. Falls das Nutzungsrecht der Erstbestattung bei einer weiteren Bestattung nicht ausreicht, um weitere 20 Jahre zu gewährleisten, ist eine Gebühr für die Verlängerung pro Jahr fällig. | Ein Wahlgrab kann nur von Hinterbliebenen erworben werden, die das 70. Lebensjahr vollendet haben. |
Beispiel: Die Erstbestattung findet im Jahr 2025 statt. Dann läuft die Ruhefrist für diese Bestattung bis 2045. Wenn nun die zweite Bestattung in diese Grabstätte im Jahr 2032 erfolgt, läuft die Ruhezeit für diese Grabstätte bis 2052. D.h. für die Differenz vom Jahr 2045 bis zum Jahr 2052, also 7 Jahre, muss eine Verlängerungsgebühr entrichtet werden. Insgesamt steht das Grab 40 Jahre für Bestattungen zur Verfügung, wenn die letzte Ruhefrist noch eingehalten werden kann. | ||
Rasenwahlgrab | ||
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Für das Rasenwahlgrab gelten die gleichen Vorschriften wie für das Erdwahlgrab. | ||
Die Pflege des Grabfelds erfolgt ausschließlich durch die Gemeinde. Das Anbringen von Blumen- und/oder Grabschmuck jeglicher Art ist nicht erlaubt. |
Möglichkeiten für Urnenbestattungen
Urnenreihengrab | ||
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Das Urnenreihengrab ist eine Einzelgrabstätte zur Bepflanzung. | Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre. | Die Ruhezeit kann nicht verlängert und das Grab kann nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden |
Urnenwahlgrab | ||
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In einem Urnenwahlgrab können maximal zwei Urnen beigesetzt werden. Es handelt sich um ein Erdgrab zur Bepflanzung | Das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab wird auf die Dauer von 40 Jahren verliehen. Die Ruhezeit pro Bestattung beträgt 15 Jahre. Falls das Nutzungsrecht der Erstbestattung bei einer weiteren Bestattung nicht ausreicht, um weitere 15 Jahre zu gewährleisten, ist eine Gebühr für die Verlängerung pro Jahr fällig. | Ein Wahlgrab kann nur von Hinterbliebenen erworben werden, die das 70. Lebensjahr vollendet haben. |
Urnenrasenreihengrab | ||
|---|---|---|
Das Urnenrasenreihengrab ist eine Einzelgrabstätte für eine Erdbestattung. Der Unterschied zum Urnenreihengrab besteht darin, dass eine Bepflanzung der Grabstätte nicht gestattet ist. | Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre. | Die Ruhezeit kann nicht verlängert und das Grab kann nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden |
Die Pflege des Grabfelds erfolgt ausschließlich durch die Gemeinde. Das Anbringen von Blumen- und/oder Grabschmuck jeglicher Art ist nicht erlaubt. | ||
Urnenrasenwahlgrab | ||
|---|---|---|
Für das Urnenrasenwahlgrab gelten die gleichen Vorschriften wie für das Urnenwahlgrab. | ||
Die Pflege des Grabfelds erfolgt ausschließlich durch die Gemeinde. Das Anbringen von Blumen- und/oder Grabschmuck jeglicher Art ist nicht erlaubt. |
Urnenrasengrab halbanonym - Gemeinschaftsanlage | ||
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Die Urnen werden ohne direkte Kennzeichnung im Grabfeld beigesetzt. Es handelt sich um Einzelgräber. | Die Ruhefrist beträgt 15 Jahre. | Auch hier ist eine Verlängerung und/oder Umwandlung in ein Wahlgrab nicht möglich. |
Die Namensanbringung erfolgt in Form von einheitlichen Namenstafeln an der zur Anlage gehörenden Natursteinmauer. | ||
Es dürfen nur kompostierbare Urnen beigesetzt werden. | ||
Grabschmuck kann an der dafür vorgesehenen Fläche beim Gemeinschaftsgrabmal (Stele) abgelegt werden, die Rasenfläche muss freigehalten werden. | ||
Urnenkammer | ||
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In den Urnenwänden gibt es sowohl Urnenreihengräber als auch Urnenwahlgräber. | ||
Ein Urnenkammerreihengrab kann nur meiner einer Urne belegt werden. | Die Ruhefrist beträgt 15 Jahre. | Es kann nicht verlängert und nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden. |
Im Urnenkammerwahlgrab können zwei Urnen beigesetzt werden. | Das Nutzungsrecht entspricht den Vorgaben für Urnenwahlgräber. |
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Jede Urnenkammernische ist mit einer Platte versehen, auf der die Daten der Verstorbenen angebracht werden können. | ||
Möglichkeiten für anonyme Bestattungen
Für Reihengräber gibt es auch die Möglichkeit einer anonymen Bestattung. | ||
anonymes Urnenrasengrab | anonymes Rasengrab (Sargbestattung) | anonymes Gemeinschaftsgrab in der Urnenkammer |
Die Urne, bzw. der Sarg wird anonym beigesetzt, ohne Angabe von Namen und Daten. Eine Pflege ist nicht erforderlich. Die Ruhezeit beträgt 15, bzw. 20 Jahre. | ||
Diese Bestattungsform wird nur für Einzelbestattungen angeboten. Ein anonymes Wahlgrab (Familiengrab) ist nicht mögich. | ||










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