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Gemeinde Nehren

Landkreis Tübingen

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Informationen über Bestattungsarten auf dem Friedhof Nehren

Hier haben wir Informationen über die verschiedenen Arten der Grabstätten, deren Belegungsmöglichkeiten, Besonderheiten und den Ruhezeiten zusammengefasst.

Die Gebühren entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Gebührensatzung. Diese finden Sie auf unserer Website unter „Ortsrecht” .

Für weitere Fragen und Auskünfte steht Ihnen selbstverständlich auch die Friedhofsverwaltung zur Verfügung.

Zuständig:

Frau Birgit Schuler, Tel.: 07473-3785-21 oder bschuler(@)nehren.de.

Die gesamten Informationen können Sie auch hier als Flyer herunterladen.

Möglichkeiten für Sargbestattungen

Erdreihengrab

Das Erdreihengrab ist eine Einzelgrabstätte zur Bepflanzung für eine Erdbestattung.

Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre.

Die Ruhezeit kann nicht verlängert und das Grab kann nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden

Rasenreihenerdgrab

Das Rasenreihenerdgrab ist eine Einzelgrabstätte für eine Erdbestattung.

Der Unterschied zum Erdreihengrab besteht darin, dass eine Bepflanzung der Grabstätte nicht gestattet ist.

Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre.

Die Ruhezeit kann nicht verlängert und das Grab kann nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden.

Die Pflege des Grabfelds erfolgt ausschließlich durch die Gemeinde. Das Anbringen von Blumen- und/oder Grabschmuck jeglicher Art ist nicht erlaubt.

Erdwahlgrab

Erdwahlgräber („Familiengräber”) sind i.d.R. einstellige Tiefengräber. Dort sind zwei Bestattungen übereinander zulässig.

Das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab wird auf die Dauer von 40 Jahren verliehen.

Die Ruhezeit pro Bestattung beträgt ebenfalls 20 Jahre.

Falls das Nutzungsrecht der Erstbestattung bei einer weiteren Bestattung nicht ausreicht, um weitere 20 Jahre zu gewährleisten, ist eine Gebühr für die Verlängerung pro Jahr fällig.

Ein Wahlgrab kann nur von Hinterbliebenen erworben werden, die das 70. Lebensjahr vollendet haben.

Beispiel:

Die Erstbestattung findet im Jahr 2025 statt. Dann läuft die Ruhefrist für diese Bestattung bis 2045. Wenn nun die zweite Bestattung in diese Grabstätte im Jahr 2032 erfolgt, läuft die Ruhezeit für diese Grabstätte bis 2052. D.h. für die Differenz vom Jahr 2045 bis zum Jahr 2052, also 7 Jahre, muss eine Verlängerungsgebühr entrichtet werden.

Insgesamt steht das Grab 40 Jahre für Bestattungen zur Verfügung, wenn die letzte Ruhefrist noch eingehalten werden kann.

Rasenwahlgrab

Für das Rasenwahlgrab gelten die gleichen Vorschriften wie für das Erdwahlgrab.

Die Pflege des Grabfelds erfolgt ausschließlich durch die Gemeinde. Das Anbringen von Blumen- und/oder Grabschmuck jeglicher Art ist nicht erlaubt.

Urnenkammer

In den Urnenwänden gibt es sowohl Urnenreihengräber als auch Urnenwahlgräber.

Ein Urnenkammerreihengrab kann nur meiner einer Urne belegt werden.

Die Ruhefrist beträgt 15 Jahre.

Es kann nicht verlängert und nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden.

Im Urnenkammerwahlgrab können zwei Urnen beigesetzt werden.

Das Nutzungsrecht entspricht den Vorgaben für Urnenwahlgräber.

 

Jede Urnenkammernische ist mit einer Platte versehen, auf der die Daten der Verstorbenen angebracht werden können.

Möglichkeiten für anonyme Bestattungen

Für Reihengräber gibt es auch die Möglichkeit einer anonymen Bestattung.

anonymes Urnenrasengrab

anonymes Rasengrab (Sargbestattung)

anonymes Gemeinschaftsgrab in der Urnenkammer

Die Urne, bzw. der Sarg wird anonym beigesetzt, ohne Angabe von Namen und Daten. Eine Pflege ist nicht erforderlich. Die Ruhezeit beträgt 15, bzw. 20 Jahre.

Diese Bestattungsform wird nur für Einzelbestattungen angeboten. Ein anonymes Wahlgrab (Familiengrab) ist nicht mögich.