Gemeinde Nehren
Landkreis Tübingen
Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Am Sonntag, 23. Februar 2025 ist es wieder so weit. An diesem Tag findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Die Bürgerinnen und Bürger sind an diesem Sonntag von 8 bis 18 Uhr aufgerufen, über die Zusammensetzung des 21. Deutschen Bundestags mitzubestimmen. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher i.S.d. Art. 116 GG ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mind. drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft ist oder sich sonst gewöhnlich aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (§ 13 BWG).
Wahlbenachrichtigung
In den kommenden Tagen wird Ihnen die Wahlbenachrichtigung zur Wahl des 21. Deutschen Bundestags postalisch zugestellt. Sollten Sie bis spätestens 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Wahlamt der Gemeinde Nehren in Verbindung.
Wahlschein beantragen
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl die Bearbeitungs- und Zustellungsfristen sehr kurz ausfallen. Die Gemeinde wird voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025 mit der Versendung der Briefwahlunterlagen beginnen können.
Bitte geben Sie Ihre Stimme nach Möglichkeit am Wahltag im Wahllokal ab. Alternativ haben Sie voraussichtlich ab 10.02.2025 die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus abzuholen oder vor Ort in einer hierfür vorgesehenen Wahlkabine Ihre Stimme vorzeitig abzugeben. Dies erleichtert eine fristgerechte und reibungslose Teilnahme sowie Durchführung der Wahl.
Beantragungsmöglichkeiten
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. im Internet oder per E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage www.nehren.de an. Beim Aufruf DIESES LINKSerhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Die Anforderung der Briefwahlunterlagen über das Internet steht Ihnen nur bis Donnerstag, 20.02.2025, 12.00 Uhr zur Verfügung.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend postalisch zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an jschelling(@)nehren.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Beantragung der Briefwahl bei plötzlicher Erkrankung
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, Sonntag 23.02.2025, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Beantragte Briefwahlunterlagen sind nicht angekommen
Versichert eine Wahlberechtigte/ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, Samstag, 22.02.2025, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Erreichbarkeit des Wahlamtes außerhalb der üblichen Öffnungszeiten
(ausschließlich für die Beantragung eines Wahlscheins/Briefwahlunterlagen)
· Freitag, 21. Februar 2025 zwischen 12.00 und 15.00 Uhr über die Rufbereitschaft unter Tel. 0170/2257951
· Samstag, 22. Februar 2025 zwischen 09.00 und 12.00 Uhr über die Rufbereitschaft unter Tel. 0170/2257951
· Sonntag, 23. Februar 2025 zwischen 8.00 und 15.00 Uhr über die Rufbereitschaft unter Tel. 0170/2257951
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
- Telefon: 07473 3785-45
- E-Mail: jschelling(@)nehren.de
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